Sicherheitsbewertungen von kosmetischen Mitteln (Produktinformationsdatei)

Jedes kosmetische Mittel das in der EU in Verkehr gebracht wird, zB. auch handgemachte Seifen oder landwirtschaftliche kosmetische Erzeugnisse, benötigt eine Produktinformationsdatei einschließlich einer Sicherheitsbewertung durch eigens dafür autorisierte Gutachter und Gutachterinnen. Eine Liste der österreichischen Sicherheitsbewerter gem. § 73 des Lebensmittelsicherheit- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) finden Sie auf der home-page des österreichischen Gesundheitsministeriums.

Der Sicherheitsbewerter bestätigt nach Betriebsvisitation mit GMP-Check, eingehender Prüfung der Unterlagen und Berechnungen (Erstellung des toxikologischen Profils, Expositionsbetrachtung, Abschätzung möglicher Wechselwirkungen und des allergischen Potentials, etc.) die Sicherheit des kosmetischen Erzeugnisses.

Frau Mag. Steinlechner ist Gutachterin für kosmetische Mittel und Sicherheitsbewerterin. Wobei sie sich insbesondere auf Kleinunternehmer, Einzelunternehmer und landwirtschaftliche Hersteller spezialisiert hat, da Sie selbst als Einzelunternehmerin Verständnis hat für die Probleme und Sorgen kleiner Betriebe.